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Zwischenbericht für Eyemaxx Anleihe

– Neuer Zwischenbericht der Eyemaxx Real Estate AG verfügbar

– Bericht nur gegen Nachweis der Anleihegläubigerstellung erhältlich

– Insolvenzverfahren ist nicht-öffentlich

Die One Square Advisory Services S.à.r.l. hat kürzlich einen neuen Zwischenbericht für die Anleihen der Eyemaxx Real Estate AG veröffentlicht. Diese Anleihen umfassen die Emissionen von 2018/2023 (ISIN: DE000A2GSSP3 / WKN: A2GSSP), 2019/2024 (ISIN: DE000A2YPEZ1 / WKN: A2YPEZ) und die Pflichtwandelanleihe von 2021/2022 (ISIN: DE000A3E5VR6 / WKN: A3E5VR).

Anleihegläubiger können den Bericht anfordern, indem sie einen aktuellen Depotauszug, der nicht älter als zehn Werktage ist, vorlegen. Diesen Nachweis können sie per E-Mail an eyemaxx@onesquareadvisors.com oder per Fax an +49 89 15 98 98 22 senden.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eyemaxx Real Estate AG nicht-öffentlich ist. Daher ist die Weitergabe des Berichts oder seines Inhalts untersagt.

Gläubiger sollten diese Gelegenheit nutzen, um sich über den aktuellen Stand des Verfahrens zu informieren. Der Zwischenbericht gibt Aufschluss über den Fortschritt und mögliche Entwicklungen, die für Investoren von Bedeutung sein könnten.

Die One Square Advisory Services S.à.r.l. fungiert als gemeinsamer Vertreter aller Anleihegläubiger und bietet somit eine zentrale Anlaufstelle für alle Belange rund um die Anleihen der Eyemaxx Real Estate AG.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass Transparenz in solchen Verfahren von größter Bedeutung ist. Gläubiger sollten die bereitgestellten Informationen sorgfältig prüfen und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen.