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Züblin-Aktie: Positive Signale für Anleger

– Genehmigung aller Anträge des Verwaltungsrats
– Ausschüttung von CHF 1.00 pro Aktie
– Wiederwahl der Verwaltungsratsmitglieder

Anlässlich der 35. ordentlichen Generalversammlung der Züblin Immobilien Holding AG, die am 27. Juni 2024 stattfand, wurden alle Anträge des Verwaltungsrats genehmigt. Bei einer Beteiligung von 69.7% des Aktienkapitals stimmten die Aktionäre den Vorschlägen vollumfänglich zu. Dies zeigt das Vertrauen der Aktionäre in die Geschäftsführung und die strategische Ausrichtung des Unternehmens.

Wichtige Entscheidungen der Generalversammlung

Die Aktionäre genehmigten den Geschäftsbericht 2023/24 sowie den Vergütungsbericht und nahmen die Berichte der Revisionsstelle zur Kenntnis. Weiterhin wurde beschlossen, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen und eine Ausschüttung von CHF 1.00 pro Aktie aus der gesetzlichen Kapitaleinlagereserve vorzunehmen. Das Ex-Datum hierfür ist der 1. Juli 2024.

Zusätzlich wurde den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung Entlastung erteilt. Die bestehenden Verwaltungsratsmitglieder Dr. Markus Wesnitzer, Nicolas Gross, Yves Rossier und David C. Schärli wurden wiedergewählt. Dr. Markus Wesnitzer wurde erneut zum Präsidenten des Verwaltungsrats gewählt. Auch die Mitglieder des Vergütungsausschusses wurden in ihren Ämtern bestätigt.

Die Revisionsstelle SWA Swiss Auditors AG wurde ebenfalls wiedergewählt, ebenso wie der unabhängige Stimmrechtsvertreter. Zudem wurden verschiedene Statutenänderungen im Rahmen des revidierten Aktienrechts vorgenommen, einschließlich redaktioneller Anpassungen. Die Vergütungen für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung wurden ebenfalls genehmigt.

Ausblick und Bedeutung

Die Amtsdauer aller gewählten Vertreter beträgt ein Jahr und endet mit der nächsten ordentlichen Generalversammlung im Jahr 2025. Diese Entscheidungen spiegeln die Stabilität und das Vertrauen in die Führung der Züblin Immobilien Holding AG wider. Für Anleger ist die Ausschüttung von CHF 1.00 pro Aktie eine positive Nachricht, die das Engagement des Unternehmens für seine Aktionäre unterstreicht.

Die Züblin Immobilien Holding AG ist an der SIX Swiss Exchange notiert und hat die ISIN CH0312309682. Die WKN lautet 1935213. Mit diesen Informationen können Anleger fundierte Entscheidungen treffen und die Entwicklung des Unternehmens weiterverfolgen.

Fazit

Die Zustimmung zu allen Anträgen des Verwaltungsrats und die Wiederwahl der Verwaltungsratsmitglieder unterstreichen das Vertrauen der Aktionäre in die Züblin Immobilien Holding AG. Die Ausschüttung von CHF 1.00 pro Aktie ist ein weiteres positives Signal an die Aktionäre. Die getroffenen Entscheidungen sichern die Stabilität und Kontinuität des Unternehmens für das kommende Jahr.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Ausschüttung pro Aktie? CHF 1.00

Wann ist das Ex-Datum für die Ausschüttung? 1. Juli 2024

Wer wurde zum Präsidenten des Verwaltungsrats gewählt? Dr. Markus Wesnitzer

Wie lange ist die Amtsdauer der gewählten Vertreter? Ein Jahr, bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung 2025