– Wirecard AG weiterhin im Insolvenzverfahren
– Siebter Sachstandsbericht veröffentlicht
– Berichte enthalten möglicherweise Insiderinformationen
Die Wirecard AG, bekannt für ihre Insolvenz, hat nun den siebten Sachstandsbericht veröffentlicht. Dieser Bericht deckt den Zeitraum vom 1. Dezember 2023 bis zum 31. Mai 2024 ab. Für Anleihegläubiger bietet dieser Bericht Einblicke in den Fortschritt des Insolvenzverfahrens.
Die von der Wirecard AG ausgegebenen Schuldverschreibungen im Umfang von EUR 500.000.000 mit einem Zinssatz von 0,5% sind weiterhin relevant. Diese Schuldverschreibungen tragen die ISIN DE000A2YNQ58 und die WKN A2YNQ5. Der Bericht ist auch für die Insolvenzverfahren der Wirecard Technologies GmbH und der Wirecard Sales International Holding GmbH verfügbar.
Interessierte Anleihegläubiger können den Bericht vom gemeinsamen Vertreter beziehen. Hierfür ist ein Nachweis der Gläubigerstellung erforderlich, der den Namen des Gläubigers, das Datum und die Anzahl der Schuldverschreibungen im Depot ausweist. Dies kann beispielsweise durch eine Bestätigung der Depotbank oder einen Screenshot des Depots erfolgen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Berichte Informationen enthalten können, deren Verwendung und Offenlegung reglementiert und/oder beschränkt sein könnten. Diese Informationen könnten als Insiderinformationen gemäß der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 eingestuft werden. Der gemeinsame Vertreter wird jedoch nicht prüfen, ob die Berichte solche Informationen tatsächlich enthalten oder diese unkenntlich machen.
Anleihegläubiger sollten sich daher sorgfältig überlegen, wie sie die Informationen des Berichts verwenden. Bei Fragen oder zum Bezug des Berichts können sich Gläubiger per E-Mail an wirecard@ketreuhand.com wenden.
Der Insolvenzverwalter und der gemeinsame Vertreter arbeiten weiterhin daran, das Insolvenzverfahren voranzutreiben und die Interessen der Gläubiger zu schützen. Die Veröffentlichung des siebten Sachstandsberichts zeigt den anhaltenden Fortschritt in diesem komplexen Verfahren.
Die Wirecard AG befindet sich weiterhin im Insolvenzverfahren, und der siebte Sachstandsbericht bietet Anleihegläubigern wichtige Informationen zum Fortschritt. Gläubiger können den Bericht unter bestimmten Nachweisbedingungen vom gemeinsamen Vertreter erhalten. Es ist jedoch wichtig, die möglichen rechtlichen Einschränkungen bei der Nutzung der Berichte zu beachten.
Fragen und Antworten
Wie kann ich den Sachstandsbericht erhalten?
Interessierte Anleihegläubiger können den Bericht per E-Mail vom gemeinsamen Vertreter beziehen. Ein Nachweis der Gläubigerstellung ist erforderlich.
Welche Informationen enthält der Sachstandsbericht?
Der Bericht enthält Informationen zum Fortschritt des Insolvenzverfahrens vom 1. Dezember 2023 bis zum 31. Mai 2024.
Gibt es rechtliche Einschränkungen bei der Nutzung des Berichts?
Ja, die Berichte könnten Insiderinformationen enthalten, deren Verwendung und Offenlegung reglementiert und/oder beschränkt sein könnten.