Die VARTA AG hat am 7. Oktober 2024 bedeutende Schritte in ihrem Sanierungskonzept bekannt gegeben. Insbesondere konnte das Unternehmen wesentliche Verträge mit verschiedenen Konsortialkreditgebern und Schuldscheingläubigern unterzeichnen. Doch was bedeutet dies für die Zukunft der VARTA AG? Ist dies der Wendepunkt für das Unternehmen oder nur ein kurzfristiger Strohfeuer?
Im Rahmen des Sanierungskonzepts, das am 18. September 2024 vorgestellt wurde, wurde ein so genanntes Lock-Up-Agreement abgeschlossen. Dieses Abkommen ist nicht nur ein formaler Akt, sondern es zeigt, dass die Gläubiger bereit sind, die Restrukturierung aktiv zu unterstützen. Das Unternehmen plant, die Restrukturierung unter Anwendung des Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetzes (StaRUG) durchzuführen. Dies könnte als eine Art Schutzschirm für die VARTA AG fungieren.
Besonders hervorzuheben ist die Investorenvereinbarung mit MT InvestCo und der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG. Diese Partnerschaft sieht vor, dass die beiden Investoren der VARTA AG insgesamt 60 Millionen Euro neues Eigenkapital zur Verfügung stellen. Dies geschieht allerdings unter der Bedingung einer Kartellfreigabe und weiterer marktüblicher Voraussetzungen. Ist dies ein Zeichen dafür, dass die Investoren an das Potenzial von VARTA glauben?
Finanzielle Absicherung und Ausblick
Eine kurzfristige Brückenfinanzierung von bis zu 30 Millionen Euro wurde ebenfalls abgeschlossen. Diese Finanzierung soll die Liquidität des Unternehmens bis zum Abschluss des StaRUG-Verfahrens sichern. Der Vorstand der VARTA AG zeigt sich optimistisch, dass die erforderlichen Mehrheiten für die Zustimmung im StaRUG-Verfahren gegeben sind. Doch wie nachhaltig sind diese Maßnahmen wirklich?
Insgesamt könnte die VARTA AG auf einem stabileren Kurs sein, doch bleiben Herausforderungen bestehen. Wie wird sich das Unternehmen in den kommenden Monaten entwickeln? Die kommenden Entscheidungen und deren Auswirkungen werden entscheidend sein.