Die Deutsche Telekom AG (DTAG) hat im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung vom 2. November 2023 ein umfangreiches Aktienrückkaufprogramm angekündigt, das am 3. Januar 2024 begann und bis zum 31. Dezember 2024 laufen wird. Dieses Programm hat das Ziel, den Verwässerungseffekt aus der Kapitalerhöhung 2021 teilweise rückgängig zu machen. Die im Rahmen dieses Programms zurückgekauften Aktien werden nach Abschluss des Rückkaufs eingezogen.
Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms plant die DTAG, Aktien zu einem Gesamtkaufpreis von bis zu 2 Milliarden Euro zurückzukaufen. Der Rückkauf erfolgt in mehreren Tranchen, um den Kaufprozess zu strukturieren und Marktbedingungen zu berücksichtigen. Eine zweite Tranche im Wert von bis zu 700 Millionen Euro wurde ab dem 20. Mai 2024 gestartet und soll bis spätestens 30. August 2024 durchgeführt werden. Am 4. Juni 2024 wurde das Volumen der zweiten Tranche um 600 Millionen Euro auf insgesamt 1,3 Milliarden Euro erhöht. Die Aktienkäufe erfolgen sowohl über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse als auch über ausgewählte MTFs wie CBOE-DXE und Turquoise Europe.
Die Durchführung des Aktienrückkaufprogramms basiert auf der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der DTAG vom 1. April 2021. Diese Ermächtigung erlaubt dem Vorstand, bis zum 31. März 2026 eigene Aktien mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu 1.218.933.400,57 Euro zu erwerben, was 10 % des damals bestehenden Grundkapitals der DTAG entspricht. Daraus ergibt sich, dass maximal 476.145.859 Aktien zurückgekauft werden können. Der gezahlte Gegenwert je Aktie darf dabei den am Börsentag ermittelten Kurs im Xetra-Handel der Deutsche Börse AG (oder einem Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % über- oder um mehr als 20 % unterschreiten.
Die DTAG wird die Aktienkäufe im Einklang mit den einschlägigen EU-Vorschriften und unter Beauftragung eines oder mehrerer unabhängiger Kreditinstitute durchführen. Diese Institute entscheiden unabhängig über den Zeitpunkt und die Details der Aktienkäufe, wobei die DTAG selbst keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Kreditinstitute nehmen wird. Der Rückkauf erfolgt zu Marktpreisen und gemäß den Handelsbedingungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052. Insbesondere werden die Aktien nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz liegt, auf dem der Kauf stattfindet. Darüber hinaus wird die DTAG an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin berechnet.
Das Aktienrückkaufprogramm 2024 kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden. Dies gibt der DTAG die Flexibilität, auf Marktbedingungen zu reagieren und das Rückkaufprogramm bei Bedarf anzupassen. Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2024 zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die DTAG die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website im Bereich „Investor Relations“ veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
ISIN: DE0005557508
WKN: 555750
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
- Beginn des Aktienrückkaufs am 3. Januar 2024, Ende am 31. Dezember 2024
- Rückkaufvolumen von bis zu 2 Milliarden Euro
- Zweite Tranche vom 20. Mai bis 30. August 2024 mit erhöhtem Volumen von 1,3 Milliarden Euro
- Durchführung über Xetra und ausgewählte MTFs
- Ermächtigung der Hauptversammlung vom 1. April 2021 bis 31. März 2026
- Maximal 476.145.859 Aktien können zurückgekauft werden
- Kaufpreis darf den aktuellen Börsenkurs um nicht mehr als 10 % über- oder um mehr als 20 % unterschreiten
- Unabhängige Entscheidungen der beauftragten Kreditinstitute über die Aktienkäufe
- Veröffentlichung der Rückkaufgeschäfte auf der DTAG-Website
- Möglichkeit zur Aussetzung und Wiederaufnahme des Programms