Die STRABAG SE hat am 9. Oktober 2024 eine Klage gegen die Rasperia eingebracht. Ziel ist die Durchsetzung eines im Syndikatsvertrag von 2007 festgelegten Vorkaufsrechts. Ein Schiedsgericht in Amsterdam wird nun entscheiden, ob dieses Recht auch nach der Beendigung des Syndikatsvertrags weiterhin gilt. Was bedeutet das für die Aktionäre und die Unternehmensstrategie von STRABAG?
Die Klage ist der letzte Schritt in einem langwierigen Prozess, in dem STRABAG versucht, sich von einem sanktionierten Aktionär zu distanzieren. CEO Klemens Haselsteiner betont, dass die Distanzierung bereits mit einer Kapitalmaßnahme im März 2024 eingeleitet wurde. Damals konnte der Anteil des sanktionierten Aktionärs unter die kritische Grenze von 25 Prozent gesenkt werden. Doch bleibt das Risiko bestehen, solange Rasperia, hinter der Oleg Deripaska steht, Anteile hält.
Das Schiedsgericht soll klären, ob durch den Verkauf der Rasperia-Anteile an Iliadis ein Change of Control vorliegt. Dieser Schritt könnte die Vorkaufsrechte aktivieren. Aber wie wird das Gericht entscheiden? Die Unsicherheiten sind erheblich, da die Umsetzung des Vorkaufsrechts auch von nationalen und internationalen Behörden abhängt. STRABAG sieht sich in einer aktiven Rolle und plant, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die Situation für die Aktionäre zu klären.
Ein Urteil wird frühestens im Jahr 2026 erwartet. In der Zwischenzeit bleibt die Frage: Was passiert mit den über 86.000 Mitarbeitern und den zahlreichen Innovationsprojekten, die STRABAG vorantreibt? Die Unsicherheit könnte nicht nur Auswirkungen auf die Unternehmensstrategie haben, sondern auch auf die Wahrnehmung der STRABAG SE am Markt.
Fazit
Die Klage ist ein entscheidender Schritt in einem komplexen rechtlichen Gefüge. STRABAG könnte es gelingen, sich endgültig von den Sanktionen zu befreien. Doch die Herausforderungen sind zahlreich, und die nächsten Schritte müssen wohlüberlegt sein.