Die Mynaric AG (ISIN: DE000A31C305, WKN: A31C30) steht vor einer entscheidenden Phase. Am 31. Januar 2025 verlängerte das Unternehmen die Fälligkeit von drei Überbrückungsdarlehen auf den 7. Februar 2025. Die Darlehen, die insgesamt 21,5 Millionen US-Dollar umfassen, wurden ursprünglich im Oktober, November und Dezember 2024 bereitgestellt. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs.
Mynaric erwartet zudem ein viertes Überbrückungsdarlehen sowie ein separates Restrukturierungsdarlehen. Gleichzeitig bereitet das Unternehmen einen Antrag zur Eröffnung eines StaRUG-Verfahrens vor. Ein Schritt, der nicht ohne Risiken ist. Derzeit verfügt Mynaric über Barmittel in Höhe von 8,4 Millionen Euro – knapp bemessen, um den laufenden Betrieb zu decken.
StaRUG-Verfahren: Der letzte Ausweg?
Die Verlängerung der Darlehensfälligkeit ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen. Doch die Lage bleibt angespannt. Sollte das StaRUG-Verfahren eröffnet werden, könnte dies zum vollständigen Verlust der Aktionärsinvestitionen führen. Eine Kapitalherabsetzung auf Null, gefolgt von einer Kapitalerhöhung, steht im Raum. Alternative Finanzierungsoptionen? Fehlanzeige.