– Highlight Communications AG nimmt Stellung zu irreführenden Schreiben deutscher Depotbanken.
– Keine rechtlichen Schritte erforderlich für Aktionäre, die Inhaberaktien der HLC besitzen.
– Meldung an die BaFin über falsche Aussagen zur Rechtslage in der Schweiz.
Highlight Communications AG, ein an der Frankfurter Börse notiertes Unternehmen mit Sitz in Pratteln, Schweiz, hat jüngst Stellung zu irreführenden und falschen Schreiben einiger deutscher Depotbanken genommen. Diese Schreiben, die an verschiedene Aktionäre von HLC verschickt wurden, suggerieren, dass Inhaberaktien in der Schweiz nicht mehr zulässig seien und fordern Aktionäre auf, mögliche gerichtliche Schritte zu prüfen.
HLC stellt klar, dass für ihre Aktionäre keinerlei Handlungsbedarf besteht. Die Inhaberaktien der HLC, die börsennotiert sind, sind nach schweizerischem Recht weiterhin uneingeschränkt erlaubt. Es besteht weder ein Bedarf noch eine rechtliche Möglichkeit für Aktionäre, in der Schweiz gerichtliche Schritte einzuleiten. Die an Aktionäre verschickten Schreiben enthalten falsche Aussagen zur Rechtslage in der Schweiz.
HLC hat diese Vorgänge bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemeldet. Diese irreführenden Schreiben könnten Verunsicherung unter den Aktionären verbreiten, obwohl kein Grund zur Sorge besteht. Die Inhaberaktien der HLC bleiben legal und vollumfänglich handelbar.
Für weitere Informationen steht die Investor Relations Abteilung der HLC zur Verfügung. Sie können die HLC unter der Telefonnummer +41 (0)61 816 96 91 oder per E-Mail über ir@hlcom.ch erreichen.
Zusammengefasst sollten Aktionäre der HLC sich nicht durch die irreführenden Schreiben beunruhigen lassen. Die Rechtslage in der Schweiz hat sich nicht geändert, und die Inhaberaktien bleiben gültig und handelbar.
ISIN: CH0006539198
WKN: 920299