Am 4. August 2023 haben die Gläubiger der Anleihe 2018/2023 der ESPG AG (ISIN: DE000A2NBY22 / WKN: A2NBY2) eine Restrukturierung der Anleihe beschlossen. Die Laufzeit der Anleihe wurde um drei Jahre verlängert. Der Zinssatz wurde von 6,0 % p.a. auf 9,5 % p.a. erhöht. Der Verpflichtungskatalog (Covenants) wurde angepasst. Ein gemeinsamer Vertreter wurde bestellt, ermächtigt und bevollmächtigt.
Details der Beschlüsse
Die Gläubigerversammlung hat mehrere Beschlüsse gefasst. Dazu gehören:
- Erhöhung der Verzinsung des ausstehenden Kapitals
- Laufzeitverlängerung und Anpassung der Wahlrückzahlungsperioden
- Änderung der Definition „Kontrollwechsel“ und der Rechtsfolgen
- Änderung der Regelungen zu Bekanntmachungen und Mitteilungen
- Sonstige technische Änderungen der Anleihebedingungen
- Vorsorgliche Stundung der Rückzahlung von Kapital und Verzicht auf ein Kündigungsrecht
Ein Gegenantrag einer Anleihegläubigerin zur Anpassung von Verpflichtungserklärungen (Covenants) wurde angenommen. Die Aufnahme eines weiteren Covenants in Form einer Beschränkung der Neuverschuldung der Emittentin wurde beschlossen.
Gemeinsamer Vertreter
Herr Rechtsanwalt Klaus Nieding wurde als gemeinsamer Vertreter für alle Anleihegläubiger bestellt, ermächtigt und bevollmächtigt.
Wichtige Hinweise
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Zusammenfassung
- Restrukturierung der Anleihe 2018/2023 der ESPG AG beschlossen
- Laufzeit der Anleihe um drei Jahre verlängert
- Zinssatz von 6,0 % p.a. auf 9,5 % p.a. erhöht
- Gemeinsamer Vertreter bestellt, ermächtigt und bevollmächtigt
- Anpassungen im Verpflichtungskatalog (Covenants) vorgenommen
Das könnten Ihre Fragen dazu sein:
Was wurde bei der Restrukturierung der Anleihe 2018/2023 der ESPG AG beschlossen?
Die Laufzeit wurde um drei Jahre verlängert, der Zinssatz wurde erhöht, und es wurden Anpassungen im Verpflichtungskatalog vorgenommen.
Wer wurde als gemeinsamer Vertreter für die Anleihegläubiger bestellt?
Herr Rechtsanwalt Klaus Nieding wurde als gemeinsamer Vertreter bestellt, ermächtigt und bevollmächtigt.
Was bedeutet die Erhöhung des Zinssatzes für die Anleihegläubiger?
Der Zinssatz wurde von 6,0 % p.a. auf 9,5 % p.a. erhöht, was eine höhere Verzinsung für die Anleihegläubiger bedeutet.
Wurden alle Beschlussvorschläge der Emittentin angenommen?
Die meisten Beschlussvorschläge wurden angenommen, aber es gab auch einen Gegenantrag, der durchgesetzt wurde.