Das Molekulardiagnostik-Unternehmen Epigenomics beabsichtigt über den Weg einer Kapitalherabsetzung im Verhältnis 5:1 das Grundkapital der Gesellschaft um vier Fünftel auf ein Fünftel des Grundkapitals herabzusetzen. Diesen Plan gibt Epigenomics heute per Ad-hoc-Nachricht bekannt. Das wollen Vorstand und Aufsichtsrat der am 11. September 2023 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung vorschlagen.
Damit sollen zum einen Verluste der Gesellschaft gedeckt werden und die Gesellschaft zum anderen bei dem schon länger unter einen Euro liegenden Kurs der Epigenomics-Aktien in die Lage versetzen, zukünftig bei Bedarf schnell und flexibel neue Mittel aufzunehmen.
Geplant ist die Durchführung in zwei Schritten: Erst soll das Grundkapital durch Einziehung von bis zu vier unentgeltlich erworbenen eigenen Aktien herabgesetzt werden, so dass sich das Grundkapital auf ein Vielfaches von fünf beläuft. Anschliessend soll das Grundkapital der Gesellschaft durch eine ordentliche Kapitalherabsetzung gemäss Art. 222 ff. AktG auf ein Fünftel herabgesetzt werden. Die ordentliche Kapitalherabsetzung erfolgt dann durch Zusammenlegung der Aktien der Gesellschaft im Verhältnis 5 zu 1.
Die Kapitalherabsetzung soll erst erfolgen, nachdem das Wandlungsfenster für die Ausübung von Wandlungsrechten aus den von der Gesellschaft begebenen Pflichtwandelanleihen 2021/2024 und 2021/2017 abgelaufen ist.
Epigenomics-Aktien legen heute leicht um 0,6 Prozent auf 0,82 Euro zu.