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DocMorris Aktie: Rabatte auf dem Prüfstand!

Der EuGH hat am 27. Februar 2025 ein Urteil gefällt, das für die DOCMORRIS AG weitreichende Konsequenzen haben könnte. Preiswerbung für verschreibungspflichtige Medikamente bleibt zwar grundsätzlich erlaubt – aber mit einer klaren Einschränkung: Gutscheine, die auch für nichtverschreibungspflichtige Produkte gelten, könnten künftig verboten werden. Das ist ein echter Dämpfer für den Online-Apotheken-Riesen. Die Debatte um Rabattaktionen zieht sich schon seit Jahren hin. Bereits zwischen 2012 und 2015 versuchte die Apothekerkammer Nordrhein, DocMorris in die Schranken zu weisen. Doch der EuGH entschied damals, dass starre Preisbindungen gegen EU-Recht verstossen.

Was bedeutet das Urteil?

Die neue Linie des Gerichts ist klar: Werbung mit Rabatten muss transparent bleiben. Für DocMorris könnte das bedeuten, dass sie ihre Marketingstrategie überdenken müssen. Zwar sind Aktionen für Gesundheitsprodukte weiterhin möglich, doch der Spielraum wird enger. Vor allem im Wettbewerb mit stationären Apotheken könnte das Thema brisant werden. Der deutsche Bundesgerichtshof muss jetzt den Fall abschliessend entscheiden. Ein spannender Prozess, denn hier geht es nicht nur um DocMorris, sondern um die Zukunft der digitalen Gesundheitsbranche insgesamt.