– Delisting der USU Software AG von der Frankfurter Wertpapierbörse am 2. Juli 2024
– Weitere Börsenplätze könnten ebenfalls betroffen sein
– Auswirkungen auf Zulassungsfolge- und Transparenzpflichten
USU Software AG hat bekanntgegeben, dass die Aktien des Unternehmens (ISIN: DE000A0BVU28, WKN: A0BVU2) am 2. Juli 2024 von der Frankfurter Wertpapierbörse delistet werden. Nach diesem Datum wird der Handel im regulierten Markt sowie im Prime Standard eingestellt. Dies bedeutet, dass Anleger die Aktien der USU ab diesem Zeitpunkt nicht mehr über die Frankfurter Börse handeln können.
Der Antrag auf Delisting wurde von der Frankfurter Wertpapierbörse bereits genehmigt. Zusätzlich hat die USU Software AG Anträge bei den Börsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart sowie beim elektronischen Handelssystem Xetra gestellt. Diese Anträge zielen darauf ab, den Handel der Aktien auch an diesen Börsen mit Ablauf des 2. Juli 2024 oder kurz danach einzustellen.
Das Delisting erfolgt im Einklang mit dem öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der NUNUS GmbH. Damit entfällt für die USU Software AG die Pflicht zur Ad-hoc-Publizität und zur Erstellung von Halbjahresfinanzberichten und Quartalsmitteilungen. Diese Änderungen treten ebenfalls am 2. Juli 2024 in Kraft.
Was bedeutet das für Anleger?
Anleger, die Aktien der USU Software AG besitzen, sollten sich auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten. Nach dem Delisting wird der Handel der Aktien schwieriger, da sie nicht mehr an den genannten Börsenplätzen verfügbar sein werden. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über alternative Handelsmöglichkeiten zu informieren.
Die Kontaktinformationen für Fragen zum Delisting sind auf der Website der USU Software AG verfügbar. Investoren können sich direkt an die USU Software AG wenden, um detaillierte Informationen zu erhalten.
Insgesamt stellt das Delisting einen bedeutenden Schritt für die USU Software AG dar. Es ist entscheidend, dass Anleger die Auswirkungen dieser Entscheidung verstehen und entsprechend handeln.
Fazit
Das Delisting der Aktien der USU Software AG von der Frankfurter Wertpapierbörse und anderen Börsenplätzen erfolgt am 2. Juli 2024. Dies hat weitreichende Auswirkungen auf die Handelsmöglichkeiten und die Transparenzpflichten des Unternehmens. Anleger sollten sich rechtzeitig informieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Warum delistet die USU Software AG?
Das Delisting erfolgt im Rahmen eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots der NUNUS GmbH.
Was passiert nach dem Delisting?
Nach dem Delisting sind die Aktien nicht mehr an den genannten Börsenplätzen handelbar.
Welche Börsenplätze sind betroffen?
Frankfurt, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart und Xetra sind betroffen.
Wie kann ich meine Aktien nach dem Delisting handeln?
Investoren sollten sich über alternative Handelsmöglichkeiten informieren.
Welche Pflichten entfallen für die USU Software AG?
Ad-hoc-Publizitätspflicht und die Pflicht zur Erstellung von Halbjahres- und Quartalsberichten entfallen.
Wann tritt das Delisting in Kraft?
Das Delisting tritt am 2. Juli 2024 in Kraft.
Wie kann ich weitere Informationen erhalten?
Weitere Informationen sind über die Kontaktinformationen auf der Website der USU Software AG erhältlich.