– Finale regulatorische Freigabe für das Übernahmeangebot durch CVC erteilt
– Gründerfamilie Gotthardt bleibt Mehrheitseigner mit 50,12 %
– CVC sichert sich Minderheitsbeteiligung von 23,11 %
– Delisting-Angebot in Planung – Angebotspreis unverändert bei 22 Euro
Selten war eine Unternehmensnachricht so prägnant wie heute, am 17. April 2025. Compugroup Medical SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A288904, WKN: A28890) steht im Mittelpunkt eines Mega-Deals. Die finale Genehmigung für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot durch CVC Capital Partners ist erfolgt. Damit wird die strategische Partnerschaft zwischen dem Private-Equity-Riesen und der Gründerfamilie Gotthardt Realität.
Das klingt erstmal nach Business as usual. Doch halt – was genau bedeutet das Ganze eigentlich? Im Kern sichert sich CVC eine Minderheitsbeteiligung von 23,11 %. Die Familie Gotthardt bleibt mit 50,12 % stabil an der Spitze. Klingt nach einem Patt, doch weit gefehlt. Beide Parteien haben klare Ziele: Innovationen im Gesundheitswesen voranzutreiben und den globalen Markt zu erobern. Klingt ambitioniert, aber wer könnte es ihnen verdenken?
Was ändert sich ab sofort?
Die Ankündigung eines Delisting-Angebots sorgt bereits für Gesprächsstoff. Keine Erhöhung des Angebotspreises – klar, aber was steckt dahinter? Das Unternehmen will sich offenbar neu positionieren. Ein logischer Schritt, wenn man bedenkt, dass CompuGroup Medical bereits einen Jahresumsatz von 1,15 Mrd. Euro im Jahr 2024 erwirtschaftete. Doch ob die Strategie aufgeht, bleibt abzuwarten.
Ein weiterer Punkt: Die Zusammenarbeit mit CVC soll helfen, moderne Software-Lösungen schneller zu entwickeln. Für Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser weltweit könnte das ein echter Gewinn sein. Bleibt nur zu hoffen, dass die Pläne nicht auf dem Papier bleiben. Der Druck ist groß, die Erwartungen noch größer.