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Compliance Regeln

Compliance Regeln

Unser Chefredakteur und Börsenbrief-Autor Torsten Pinkert ist unter Mitglieds-Nummer 8780 Mitglied im Deutschen Journalistenverband DJV Landesverband Hessen registriert.

Gemäß den Regelung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu Objektivität, Sorgfalt und Identifikation derjenigen, die Anlagestrategie- und Anlageempfehlung erstellen und verbreiten, entfällt die Anzeigepflicht bei:

Journalisten, wenn sie einer gleichwertigen, angemessenen Selbstregulierung unterliegen, die eine ähnliche Wirkung erzielt wie die Delegierte Verordnung.

Details können Sie HIER auf der Webseite der BaFin nachlesen.

Verpflichtung zu den Journalistischen Verhaltensregeln des Deutschen Presserats

Wir verpflichten uns im Rahmen unserer Compliance-Regeln, die vom Deutschen Presserat entworfenen “Journalistischen Verhaltensregeln und Empfehlungen zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung” sowie die Grundsätze journalistischer Selbstregulierung hinsichtlich dem Verbot von Insidergeschäften sowie der Marktmanipulation einzuhalten, vor alle

Um als  registrierter Finanzjournalist beim DJV die hohen Standards der BaFin einzuhalten und mögliche Interessenskonflikte von Anfang an auszuschließen, haben wir uns über die Journalistischen Verhaltensregeln hinaus die nachfolgend aufgeführten strengen Compliance-Regeln aufgestellt!

Außerdem orientieren wir uns eng an den von der BaFin abgegebenen generellen Hinweisen zur Geldanlage, indem wir:

  • Analysen seriös und sprachlich zurückhaltend formulieren,
  • keine Finanzinstrumente oder Emittenten reißerisch anpreisen,
  • Risikohinweise und Angaben zu möglichen Interessenkonflikten in den Anlagestrategie- und Anlageempfehlungen offen und transparent kommunizieren.

Compliance-Regeln auf kapitalmarktexperten.de

Mit unseren organisatorischen und personellen Maßnahmen stellen wir sicher, dass bei allen auf kapitalmarktexperten .de erscheinenden Veröffentlichungen bzw. bei allen durch für kapitalmarktexperten.de handelnden Personen erstelltem Content für Drittseiten:

  • jegliche Kursbeeinflussungen oder
  • Frontrunning

von Anfang an ausgeschlossen werden. Damit wird verhindert, dass an der Contenterstellung oder der Aktienauswahl beteiligte Personen von kapitalmarktexperten.de diesen Informationsvorsprung vor der Publikation zu ihrem eigenen Vorteil nutzen können.

Organisatorische Maßnahmen

Themenauswahl und Vermeidung von Frontrunning

Die Auswahl der Themen für Einzelbeiträge oder Fachartikel auf der Webseite sowie den kapitalmarktexperten-Börsendienst entscheidet nur Torsten Pinkert, d. h. keine andere Person weiß im Vorfeld einer Veröffentlichung, welche Themen behandelt bzw. Einzelwerte vorgestellt, analysiert und besprochen werden.

Durch diese Maßnahme soll jegliche Möglichkeit des Frontrunnings und damit die mögliche Beeinflussung eines Börsenkurses vor der Veröffentlichung einer Nachricht zu einem Einzelwert verhindert werden!

Beteiligte Personen

Erstellung der Inhalte

Die Erstellung sämtlicher Inhalte auf kapitalmarktexperten.de,  also aller:

  • Einzelbeiträge,
  • Fachbeiträge,
  • des kostenfreien Börsendienstes sowie des
  • kostenpflichtigen Börsendienstes

erfolgt ausschließlich durch Torsten Pinkert. Das betrifft alle vorbereitenden Arbeiten, Themenauswahl, Recherche-Tätigkeiten und die Content-Erstellung und -Veröffentlichung.

Korrektur der Inhalt

Inhaltliche Überarbeitungen von Beiträgen, Fachbeiträgen und des Börsendienstes erfolgen mithilfe von KI-Sprachtools. Die finale Korrektur vor dem endgültigen Versand des kapitalmarktexperten-Börsendienstes erfolgt ausschließlich durch die Ehefrau von Torsten Pinkert, die sonst keinerlei organisatorische Verbindungen zu kapitalmarktexperten.de hat!

Bereitstellung bzw. Versand

Die Veröffentlichung von Beiträgen oder Fachbeiträgen bzw. der Finale Versand des kapitalmarktexperten-Börsendienstes an die Abonnenten erfolgt ausschließlich durch Torsten Pinkert.

Informationsbereitstellung durch Dritte

In den seltenen Fällen, in denen Informationen von Dritten genutzt werden, dann werden diese Personen dazu verpflichtet, bis zu drei Stunde nach Veröffentlichung der entsprechenden Nachricht nicht in diesem Wert zu handeln.

Maßnahmen zur Verhinderung von Kursbeeinflussung

Vor allem bei marktengen Werten mit einer geringen Marktkapitalisierung oder einem regelmäßig niedrigen Handelsvolumen reichen oft kleinere Orders, um den Kurs überdurchschnittlich stark zu bewegen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine solche Aktie in einem Börsenbrief vorgestellt und zum Kauf empfohlen wird und durch die Börsenbrief-Abonnenten überdurchschnittlich viele Kauforders ausgelöst werden. Ein solches Szenario soll durch die standardisierten Auswahlkriterien von Aktien verhindert werden.

Beteiligte Personen

Die Maßnahmen zur Verhinderung von Kursbeeinflussung gelten für den gleichen Personenkreis, die bereits unter dem Punkt “Organisatorische Maßnahme” genannt werden. Die Maßnahmen und Regelungen finden daher auf diesen Personenkreis Anwendung.

Einschränkungen bei der Aktienauswahl

Bei diesen Maßnahmen und Regelungen zur Verhinderung von Kursbeeinflussung bei Aktien mit einer geringen Marktkapitalisierung und einem niedrigen Handelsvolumen sowie der Kursmanipulationen im kapitalmarktexperten-Börsendienst handelt es sich um:

  • Marktkapitalisierung: Analysiert werden nur Unternehmen, deren Marktkapitalisierung zum Betrachtungszeitpunkt über 50 Millionen Euro liegt.
  • Streubesitz: Der Streubesitz eines analysierten Unternehmens, also der Anteil an Aktien, der zum freien Börsenhandel zur Verfügung steht, muss bei Unternehmen mit einer Marktkaitalisierung von bis zu 250 Millionen Euro bei mindestens 70 Prozent liegen.
  • Handelsvolumen: Damit eine Aktie berücksichtigt werden kann, muss deren tägliches Handelsvolumen rückwirkend für die letzten 30 Handelstage täglich mindestens über 200.000 Euro gelegen haben.

Ferner halten wir uns an die Journalistischen Verhaltensregeln und Empfehlungen zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung!