Die auf das Online-Gaming und Online-Sportwetten spezialisierte bet-at-home.com AG teilt heute vorbörslich mit, dass aufgrund einer Besprechung der 100%-Tochter bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz, mit den österreichischen Steuerbehörden mit einer Körperschaftssteuernachzahlung für 2013 bis 2018 von 11,9 Mio. Euro gerechnet werden muss. Grund dafür ist die zwischen der bet-at-home.com Entertainment GmbH und den nachgeordneten Konzerngesellschaften vereinbarte Konzernverrrechnung, die von den Betriebsprüfern nicht anerkannt wird.
Aufgrund von voraussichtlichen Minderungen bei der Steuerlast in Malta dürfte die gesamte Mehrbelastung aus nachzuzahlender Körperschaftsteuer im Konzern bei ca. 5 Mio. Euro liegen.
Aktie vorbörslich unter Druck
Die Aktien der bet-at-home.com AG, die gestern noch deutlich um 2,7% auf 53,40 Euro zulegen konnten, geben vorbörslich den gesamten Vortagesgewinn wieder ab und notieren aktuell ca. 3 Prozent tiefer bei 51,56/52,00 Euro.
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