Die BAYWA AG steht vor einem entscheidenden Schritt: Am 31. Januar 2025 hat das Unternehmen angekündigt, ein Restrukturierungsvorhaben nach dem StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) beim Amtsgericht München einzureichen. Ziel ist es, das bereits ausgehandelte Finanzierungskonzept rechtssicher umzusetzen. Interessant dabei: Lieferanten, Kunden und Mitarbeiter bleiben außen vor – ein klarer Fokus auf die Finanzierungsfragen.
Mit den meisten Finanzierungspartnern und Großaktionären gibt es bereits eine Einigung. Doch nicht alle Gläubiger spielen mit. Einige wenige halten sich zurück, was die BayWa dazu zwingt, das StaRUG-Verfahren zu nutzen, um auch diese Widerstände zu überwinden. Das Verfahren soll die Fortführungsprognose des Unternehmens stärken – ein wichtiges Signal an die Märkte.
Was bedeutet das für die Zukunft?
Geplant ist eine Barkapitalerhöhung von rund 150 Millionen Euro, die im Rahmen des StaRUG-Verfahrens beschlossen werden soll. Eine Kapitalherabsetzung? Fehlanzeige. Das operative Geschäft bleibt unberührt. Allerdings könnte sich die Veröffentlichung des Jahresabschlusses für 2024 verzögern, was auch die Hauptversammlung im Mai 2025 verschieben könnte.
Die ISIN der BayWa AG lautet DE0005194062, die WKN 519406. Spannend bleibt, wie die Märkte auf diese Entwicklungen reagieren werden. Eins ist klar: Die BayWa geht mit einem klaren Plan vor – aber ob das reicht, wird sich zeigen.