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Anleihe von MOREH nur teilweise getilgt?

– M Objekt Real Estate Holding zahlt Unternehmensanleihe nur teilweise zurück

– SdK ruft zur Bündelung der Interessen der Anleiheinhaber auf

– Gesellschaft plant vollständige Tilgung bis Januar 2025

Die M Objekt Real Estate Holding (MOREH) hat kürzlich bekannt gegeben, dass die Tilgung der Unternehmensanleihe 2019/2024 (WKN: A2YNRD; ISIN: DE000A2YNRD5) nur teilweise erfolgt. Statt der vollständigen Tilgung wird nur ein Betrag von 400 Euro je Teilschuldverschreibung gezahlt. Die fällige Zinszahlung wird jedoch in voller Höhe geleistet. Das Unternehmen plant, die ausstehende Tilgungsleistung bis zum 22. Januar 2025 in mehreren Tranchen zu begleichen.

Diese Nachricht kam für die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) nicht überraschend. Die letzten Finanznachrichten von MOREH stammen aus dem Jahr 2019, als die Anleihe erstmals gezeichnet wurde. Der letzte veröffentlichte Jahresabschluss bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2020 und beziffert die Verbindlichkeiten aus der Anleihe auf etwa 12 Millionen Euro.

Laut den Anleihebedingungen war die Anleihe am 21. Juli 2024 fällig. Die Emittentin kann die Laufzeit der Anleihe nicht einseitig verlängern. Eine Verlängerung wäre nur mit einem Beschluss der Anleihegläubigerversammlung nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) möglich. Bei Nichtzahlung oder Teilzahlung könnte ein Kündigungsrecht bestehen, durch das Anleiheinhaber den gesamten ausstehenden Nominalwert plus aufgelaufene Zinsen verlangen könnten. Dies könnte bei der unklaren wirtschaftlichen Lage von MOREH zur Insolvenz führen.

In einem “Investorenbrief” hat MOREH mitgeteilt, dass der Treuhänder eine Stundung bis zum 22. Januar 2025 gewährt hat. Die Hintergründe dieser Stundung sind unklar, da weder die Anleihebedingungen noch der Treuhandvertrag eine solche Option vorsehen. Die SdK empfiehlt den betroffenen Anleiheinhabern daher, ihre Interessen zu bündeln. Hierzu organisiert die SdK eine Interessensgemeinschaft, bei der sich betroffene Anleger registrieren können. Die registrierten Anleiheinhaber werden über einen Newsletter über die weiteren Entwicklungen informiert.

Die SdK steht ihren betroffenen Mitgliedern für Fragen per E-Mail oder Telefon zur Verfügung. Die Vereinigung rät den Anleiheinhabern, aktiv zu werden und sich zu engagieren, um ihre Interessen bestmöglich zu wahren.

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