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Anleger aufgepasst bei der Aktie von Solarnative: Insolvenz nach Anleihe

Greentech-Unternehmen Solarnative GmbH stellt Insolvenzantrag

– Insolvenz nur drei Monate nach Anleiheemission
– Emissionsbegleiter One Square Financial Engineers und Heuking in der Kritik
– Anleihe mit enttäuschendem Volumen von 1,24 Millionen Euro

Das deutsche Greentech-Unternehmen Solarnative GmbH hat nur drei Monate nach dem Zeichnungsstart ihrer Anleihe (WKN: A38251, ISIN: DE000A382517) am 19. März 2024 Insolvenz angemeldet. Dieser schnelle Übergang von der Emission zur Insolvenzanmeldung sorgt für Bestürzung auf dem deutschen Kapitalmarkt und wirft ernste Fragen auf. Sowohl die organisatorischen und finanziellen Strukturen des Unternehmens als auch die Sorgfalt der Emissionsbegleiter One Square Financial Engineers und Heuking stehen in der Kritik.

Die Anleihe wurde mit einem attraktiven Zinssatz von bis zu 12,25 Prozent p.a. angeboten, konnte jedoch nur ein Volumen von 1,24 Millionen Euro platzieren. Dr. Julian Mattheis, Geschäftsführer von Solarnative, erklärte in einem Interview am 20. März, dass das Ziel der Emission darin bestand, die Produktionskapazitäten zu erhöhen und die Liquiditätsreserven zu stärken. Die Rückzahlungen und Zinszahlungen der Anleihe sollten durch den anfänglichen Einsatz eines Teils der Anleihemittel als Liquiditätspolster gesichert und ab dem nächsten Jahr durch operative Cashflows gedeckt werden. Weitere Kapitalerhöhungen waren geplant, um die Eigenkapitalposition des Unternehmens zu stärken.

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, der geschädigte Investoren dieser Anleihe vertritt, kritisiert den Prospekt der Solarnative. Es wird ein Finanzierungsbedarf von 13 Millionen Euro angegeben, jedoch nicht, ob dieser durch die Anleihe gedeckt werden kann. Zudem wurde eine Mindestplatzierungssumme versäumt, was angesichts der akuten Existenzkrise von Solarnative notwendig gewesen wäre.

Dr. Schirp betont, dass dies nicht die erste Emission ist, die von One Square Financial Engineers und Heuking strukturiert und begleitet wurde und anschließend schnell in die Insolvenz führte. Auch die Emissionen der Medizintechnikunternehmen Belano Medical AG (WKN: A3H2UW, ISIN: DE000A3H2UW2) und Pentracor GmbH (WKN: A289XB, ISIN: DE000A289XB9) sowie des Wassertechnikanbieters Blueplanet Investments AG (WKN: A3H3F7, ISIN: DE000A3H3F75) endeten in der Insolvenz.

Generell sieht Dr. Schirp es skeptisch, wenn Unternehmen mit kaum Umsätzen und sehr ambitionierten Planungen um Anlegergelder werben. Unternehmen sollten vorher zumindest ansatzweise nachweisen, was sie leisten können, um Anlegervertrauen zu gewinnen. Es bedarf mehr Sorgfalt und Verantwortung seitens der emissionsbegleitenden Unternehmen bei der Emission von Anleihen. Bei schwachen Emittenten sollte eine Mindestplatzierungssumme definiert werden, um zu verhindern, dass das Geld der Anleger sofort verloren ist.

In diesem drastischen Fall fordert Dr. Schirp weitere Geschädigte auf, sich zu melden, um die Emissionsbegleiter konkret zur Rechenschaft zu ziehen.

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