ams OSRAM AG plant eine bedeutende Umstrukturierung. Am 24. September 2024 gab das Unternehmen bekannt, dass es eine Aktienzusammenlegung im Verhältnis 10:1 durchführen wird. Dies wirft Fragen auf: Was bedeutet dies für die Aktionäre? Und welche Auswirkungen hat die Zusammenlegung auf den Handel?
Die Hauptversammlung am 14. Juni 2024 hatte bereits den Weg für diese Maßnahme geebnet. Aktionäre stimmten der Zusammenlegung zu, um die Anzahl der ausgegebenen Aktien zu reduzieren. Dies bedeutet konkret: Zehn bestehende Aktien werden in eine neue Aktie umgewandelt. Der erste Handelstag der neuen Aktien ist für den 30. September 2024 angesetzt. Die alte ISIN (AT0000A18XM4) wird durch die neue ISIN (AT0000A3EPA4) ersetzt. Was sind die Hintergründe dieser Entscheidung?
Eine Aktienzusammenlegung wird oft durchgeführt, um den Aktienkurs zu stabilisieren oder zu erhöhen. Unternehmen hoffen, durch eine höhere Kursnotierung das Interesse von institutionellen Investoren zu gewinnen. Ein höherer Kurs kann auch die Sichtbarkeit und das Prestige des Unternehmens verbessern. Doch gibt es auch Bedenken: Verliert die Zusammenlegung nicht an Attraktivität für Kleinanleger, die sich nun schwerer tun könnten, Anteile zu erwerben?
Am 27. September 2024 findet der letzte Handelstag der alten Aktien statt. Aktionäre, die dann eine Anzahl von Aktien halten, die nicht durch zehn teilbar ist, erhalten einen Barausgleich für ihre Bruchteile. Dies könnte zu Unsicherheiten führen: Wie wird sich der Marktpreis der neuen Aktien entwickeln? Und wie reagieren Anleger auf diese Veränderungen?
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die bevorstehende Aktienzusammenlegung von ams OSRAM sowohl Chancen als auch Risiken birgt. Aktionäre sollten die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich der möglichen Auswirkungen auf ihre Investitionen bewusst sein.