• Nicht einberufene Hauptversammlung führt zu Problemen.
• HWT invest AG fordert zügige Einberufung der Hauptversammlung.
• Neue Aufsichtsratsmitglieder sollen gewählt werden.
Die Alexanderwerk AG hat angekündigt, die Hauptversammlung 2024 auf Drängen der HWT invest AG einzuberufen. Hintergrund ist, dass die Hauptversammlung bislang nicht stattfinden konnte. Ein Aufsichtsratsmitglied hat sich nicht an Sitzungen beteiligt, was den Aufsichtsrat beschlussunfähig machte. Laut § 108 Abs. 2 Satz 3 AktG ist ein dreiköpfiger Aufsichtsrat unter solchen Umständen nicht handlungsfähig.
Die HWT invest AG hat gemäß § 122 Abs. 1 AktG die Einberufung der Hauptversammlung zum nächstmöglichen Zeitpunkt gefordert. Die Tagesordnungspunkte umfassen:
Vorlagen des Vorstands
Die Vorlagen des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG.
Verwendung des Bilanzgewinns
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023.
Entlastung der Vorstandsmitglieder
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023.
Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023.
Wahl des Abschlussprüfers
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024.
Billigung des Vergütungsberichts
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023.
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.
Die HWT invest AG betont, dass die Hauptversammlung innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres stattfinden müsse. Da dies bisher nicht geschehen ist, sei eine schnelle Einberufung notwendig. Ein weiteres Zuwarten sei den Aktionären aufgrund der aktuellen Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrats nicht zuzumuten.
Als Nachfolger für die zurückgetretenen Aufsichtsratsmitglieder Franz-Bernd Daum und Jürgen F. Kullmann schlägt die HWT invest AG Dr. Olaf Stiller und Francisco José Carlon Clemente vor.
Der Vorstand hat nach sorgfältiger Prüfung des Einberufungsverlangens der HWT invest AG festgestellt, dass die Voraussetzungen des § 122 Abs. 1 AktG erfüllt sind. Daher wird die Hauptversammlung zum nächstmöglichen Termin einberufen. Ort, Zeitpunkt und genaue Inhalte der Beschlussvorschläge werden in der Einladung bekanntgegeben.
Die Alexanderwerk AG setzt ihre Aktionäre über den genauen Termin und weitere Details der Hauptversammlung zeitnah in Kenntnis.
Die Hauptversammlung der Alexanderwerk AG wird aufgrund der Forderung der HWT invest AG einberufen. Wichtige Tagesordnungspunkte beinhalten die Verwendung des Bilanzgewinns und die Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder. Eine schnelle Einberufung ist im Interesse der Aktionäre notwendig, um die Handlungsfähigkeit des Aufsichtsrats wiederherzustellen.