– Verlängerung der Vorstandsbestellung von Andreas Ridder
– Gerichtliche Entscheidung wegen Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrats
– Hauptversammlung zur Neubesetzung des Aufsichtsrats geplant
Gerichtliche Verlängerung des Bestellungszeitraums des Vorstands der Alexanderwerk AG
Die Alexanderwerk AG hat kürzlich bekannt gegeben, dass das Amtsgericht Wuppertal den Bestellungszeitraum von Herrn Andreas Ridder als Vorstandsmitglied verlängert hat. Diese Verlängerung gilt bis zu einer Entscheidung des beschlussfähigen Aufsichtsrats der Gesellschaft, jedoch längstens bis zum 31. August 2024. Ohne diese gerichtliche Verlängerung wäre Herr Ridder zum 30. Juni 2024 aus dem Amt ausgeschieden.
Hintergrund der Entscheidung
Diese Maßnahme war notwendig, da die Gesellschaft ohne Herrn Ridder führungslos geworden wäre. Der Antrag auf Verlängerung wurde vom Aufsichtsratsvorsitzenden Franz-Bernd Daum und dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Nirfan Abes gestellt. Grund für die gerichtliche Anrufung war die gegenwärtige Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrats, da ein drittes Aufsichtsratsmitglied weder an Sitzungen teilgenommen noch an Beschlussfassungen im Umlaufverfahren mitgewirkt hat.
Auswirkungen und zukünftige Schritte
Aufgrund der aktuellen Situation konnte die ordentliche Hauptversammlung der Alexanderwerk AG noch nicht einberufen werden. Vorstand und Aufsichtsrat streben jedoch an, diese innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres durchzuführen. Die Hauptversammlung wird unter anderem über die Neubesetzung des Aufsichtsrats entscheiden müssen, da sowohl der Aufsichtsratsvorsitzende Franz-Bernd Daum als auch das dritte Aufsichtsratsmitglied ihre Amtsniederlegung erklärt haben.
Weiteres Vorgehen
Der neu besetzte Aufsichtsrat, der durch die Hauptversammlung bestimmt wird, wird über die zukünftige Besetzung des Vorstands über den 31. August 2024 hinaus entscheiden. Alternativ könnte ein beschlussfähiger Aufsichtsrat auch vor diesem Datum eine entsprechende Entscheidung treffen.
Die Alexanderwerk AG bleibt weiterhin bemüht, den reibungslosen Ablauf der Unternehmensführung zu gewährleisten und Schaden von der Gesellschaft sowie ihren Aktionären abzuwenden. Die ISIN der Alexanderwerk AG lautet DE000A37FTW0 und die WKN ist A37FTW. Das Unternehmen ist an verschiedenen Börsenplätzen wie Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), München, Stuttgart und der Tradegate Exchange notiert.