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Aktienrückkauf bei IVU Traffic Technologies AG

Der Vorstand der IVU Traffic Technologies AG hat heute ein Rückkaufprogramm für eigene Aktien beschlossen. Grundlage für den Beschluss ist die von der Hauptversammlung am 29. Mai 2019 erteilte Ermächtigung, bis zum 28. Mai 2024 Aktien der Gesellschaft zu allen nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zulässigen Zwecken zu erwerben. Dazu gehört insbesondere die Verwendung der Aktien zur Bedienung von Vorstandsvergütungs- und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen.

Der Vorstand plant, in der Zeit vom 10. Dezember 2021 bis zum 31. Dezember 2021 bis zu 50.000 Aktien (entsprechend 0,28 % des Grundkapitals) im Wert von maximal 1.000.000 EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) über die Börse (Handel) zurückzukaufen. Der Aktienrückkauf wird unter Einsatz eines unabhängigen Kreditinstituts gemäß den Safe-Harbour-Bestimmungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 durchgeführt, das seine Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft.