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Nachrichten zu HOME REIT Aktie
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04.10.24 - 17:17
EQS-Gesamtstimmrechtsmitteilung: Haier Smart Home Co.,Ltd. (deutsch)
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Haier Smart Home Co.,Ltd.: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung^EQS Ge...

20.09.24 - 13:03
AKTIONÄR-Hot-Stock Plejd: Ein Licht geht auf – Kaufempfehlung!
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Geduld wird belohnt: Mit einem Plus von gut fünf Prozent zieht die Aktie des schwedischen Smart-Home-Spezialisten Plejd am Freitag auf ein ...

20.09.24 - 11:18
AKTIONÄR-Hot-Stock Plejd: Ein Licht geht auf – Kaufempfehlung!
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Geduld wird belohnt: Mit einem Plus von gut fünf Prozent zieht die Aktie des schwedischen Smart-Home-Spezialisten Plejd am Freitag auf ein ...

13.09.24 - 10:18
WDH/Ifo: Homeoffice ‚keinesfalls auf dem Rückzug‘
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(In der Meldung vom 12.9.2024 wird im ersten Satz klargestellt: Es muss "breite Rückkehr aus rpt. aus dem Homeoffice" heißen) MÜNCHEN ...

11.09.24 - 12:41
Förderung leicht gemacht: Selfios neuer Service
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Am 11. September 2024 hat die Selfio SE, eine Tochtergesellschaft der 3U HOLDING AG (ISIN DE0005167902, WKN 516790), einen neuen Service zur Unterstützung bei der Beantragung von KfW-Förderungen vorgestellt. In Zeiten, in denen staatliche Zuschüsse für energetische Sanierungen immer wichtiger werden, stellt sich die Frage: Wie können Immobilienbesitzer von dieser Entwicklung profitieren? Die Antwort liegt in einem vereinfachten Zugang zu Fördermitteln, der nun durch Selfio ermöglicht wird. Die Energiewende ist in vollem Gange. Staatliche Programme, insbesondere die KfW-Förderung, bieten Zuschüsse von bis zu 70 Prozent für Heizungsmodernisierungen. Doch die Komplexität der Antragsverfahren führt dazu, dass viele potenzielle Antragsteller zögern. Wussten Sie, dass viele Hausbesitzer aufgrund unklarer Anforderungen auf die Beantragung dieser Zuschüsse verzichten? Der neue Service von Selfio zielt darauf ab, genau diese Unsicherheiten zu beseitigen. Selfio bietet künftig Unterstützung in allen Phasen des Antragsprozesses – von der ersten Beratung bis hin zur finalen Antragstellung. „Wir möchten unseren Kunden den bürokratischen Aufwand abnehmen und sie b...

10.09.24 - 17:18
EQS-Gesamtstimmrechtsmitteilung: Haier Smart Home Co.,Ltd. (deutsch)
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Haier Smart Home Co.,Ltd.: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung^EQS Ge...

06.09.24 - 09:43
bet-at-home im Blick: Was bedeutet das Schweizer Gerichtsurteil heute für die Aktie?
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Die bet-at-home.com AG steht aktuell im Fokus, nachdem das Schweizer Bundesgericht in erster Instanz entschieden hat, dass die Umsatzsteuerpflicht für Sportwetten in der Schweiz besteht. Dieses Urteil betrifft die Tochtergesellschaft des Unternehmens, die bet-at-home.com Internet Ltd. aus Malta. Was bedeutet das konkret für die Geschäftszahlen und die weitere Entwicklung der Gesellschaft? Die Gesellschaft hat bereits reagiert und eine Rückstellung in Höhe von rund 4,8 Millionen EUR gebildet. Diese Summe umfasst auch Zinsen und stellt eine direkte Folge des Urteils dar. Für Investoren ist entscheidend: Die Rückstellung wird im EBITDA vor Sondereinflüssen nur insoweit berücksichtigt, wie sie sich auf die Geschäftsaktivitäten des laufenden Geschäftsjahres bezieht. So wird das Bild, das sich für die bet-at-home.com AG abzeichnet, komplexer. Ein Blick auf die Prognosen: Das Unternehmen erwartet einen Brutto-Wett- und Gamingertrag zwischen 45 Millionen EUR und 53 Millionen EUR für das laufende Jahr. Das EBITDA vor Sondereinflüssen könnte zwischen -1 Millionen EUR und 2,5 Millionen EUR liegen. Diese Zahlen sind nicht nur Indikatoren für die finanzielle Lage, son...

05.09.24 - 17:03
bet-at-home.com: Schweizer Vorsicht
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In der Schweiz gibt es einen Rechtsstreit darüber, ob das Angebot von Sportwetten einer Tochter von bet-at-home.com der Umsatzsteuer unterl...

05.09.24 - 16:03
EQS-Adhoc: bet-at-home.com AG: Gesellschaft bildet Rückstellung auf Grund des Urteils des Schweizer Bundesgericht in erster Instanz im Streit über die Umsatzsteuerpflicht von Sportwetten (deutsch)
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bet-at-home.com AG: Gesellschaft bildet Rückstellung auf Grund des Urteils des Schweizer Bundesgericht in erster Instanz im Streit über di...

05.09.24 - 15:57
Wie stark trifft das Urteil die bet-at-home AG?
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Die bet-at-home.com AG sieht sich derzeit mit einer bedeutenden rechtlichen Herausforderung konfrontiert: Ein Urteil des Schweizer Bundesgerichts könnte weitreichende finanzielle Folgen für das Unternehmen nach sich ziehen. Doch was bedeutet das konkret für die Aktionäre? Und wie wird sich das auf die Geschäftszahlen der Gesellschaft auswirken? Am 11. Juli 2024 gab die bet-at-home.com AG bekannt, dass das Bundesverwaltungsgericht der Schweiz entschieden hat, dass ihre Tochtergesellschaft, die bet-at-home.com Internet Ltd. aus Malta, umsatzsteuerpflichtig für ihr Sportwettenangebot in der Schweiz ist. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und Rechtsmittel eingelegt werden, hat das Unternehmen bereits reagiert. Es bildet Rückstellungen in Höhe von etwa 4,8 Millionen Euro, inklusive Zinsen. Diese finanzielle Vorsorge ist Teil einer umfassenden Risikoanalyse — und sie könnte den Jahresabschluss erheblich beeinflussen. Doch wie genau wird sich dies auf die zukünftige Profitabilität auswirken? Das Unternehmen erwartet im laufenden Geschäftsjahr einen Brutto-Wett- und Gamingertrag zwischen 45 und 53 Millionen Euro. Gleichzeitig prognostiziert es ein EBITD...