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bet-at-home.com AG: Urteils des Schweizer Bundesgericht zur Umsatzsteuerpflicht von Sportwetten ist rechtskräftig^EQS-Ad-hoc: bet-at-home.c...
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bet-at-home.com AG: Konzern-Geschäftszahlen in den ersten drei Quartalen 2024^EQS-News: bet-at-home.com AG / Schlagwort(e): 9-Monatszahlenb...
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bet-at-home.com AG hebt Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2024 an^EQS-Ad-hoc: bet-at-home.com AG / Schlagwort(e): Prognosebet-at-home...
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Die bet-at-home.com AG steht aktuell im Fokus, nachdem das Schweizer Bundesgericht in erster Instanz entschieden hat, dass die Umsatzsteuerpflicht für Sportwetten in der Schweiz besteht. Dieses Urteil betrifft die Tochtergesellschaft des Unternehmens, die bet-at-home.com Internet Ltd. aus Malta. Was bedeutet das konkret für die Geschäftszahlen und die weitere Entwicklung der Gesellschaft? Die Gesellschaft hat bereits reagiert und eine Rückstellung in Höhe von rund 4,8 Millionen EUR gebildet. Diese Summe umfasst auch Zinsen und stellt eine direkte Folge des Urteils dar. Für Investoren ist entscheidend: Die Rückstellung wird im EBITDA vor Sondereinflüssen nur insoweit berücksichtigt, wie sie sich auf die Geschäftsaktivitäten des laufenden Geschäftsjahres bezieht. So wird das Bild, das sich für die bet-at-home.com AG abzeichnet, komplexer. Ein Blick auf die Prognosen: Das Unternehmen erwartet einen Brutto-Wett- und Gamingertrag zwischen 45 Millionen EUR und 53 Millionen EUR für das laufende Jahr. Das EBITDA vor Sondereinflüssen könnte zwischen -1 Millionen EUR und 2,5 Millionen EUR liegen. Diese Zahlen sind nicht nur Indikatoren für die finanzielle Lage, son...
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In der Schweiz gibt es einen Rechtsstreit darüber, ob das Angebot von Sportwetten einer Tochter von bet-at-home.com der Umsatzsteuer unterl...
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bet-at-home.com AG: Gesellschaft bildet Rückstellung auf Grund des Urteils des Schweizer Bundesgericht in erster Instanz im Streit über di...
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Die bet-at-home.com AG sieht sich derzeit mit einer bedeutenden rechtlichen Herausforderung konfrontiert: Ein Urteil des Schweizer Bundesgerichts könnte weitreichende finanzielle Folgen für das Unternehmen nach sich ziehen. Doch was bedeutet das konkret für die Aktionäre? Und wie wird sich das auf die Geschäftszahlen der Gesellschaft auswirken? Am 11. Juli 2024 gab die bet-at-home.com AG bekannt, dass das Bundesverwaltungsgericht der Schweiz entschieden hat, dass ihre Tochtergesellschaft, die bet-at-home.com Internet Ltd. aus Malta, umsatzsteuerpflichtig für ihr Sportwettenangebot in der Schweiz ist. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und Rechtsmittel eingelegt werden, hat das Unternehmen bereits reagiert. Es bildet Rückstellungen in Höhe von etwa 4,8 Millionen Euro, inklusive Zinsen. Diese finanzielle Vorsorge ist Teil einer umfassenden Risikoanalyse — und sie könnte den Jahresabschluss erheblich beeinflussen. Doch wie genau wird sich dies auf die zukünftige Profitabilität auswirken? Das Unternehmen erwartet im laufenden Geschäftsjahr einen Brutto-Wett- und Gamingertrag zwischen 45 und 53 Millionen Euro. Gleichzeitig prognostiziert es ein EBITD...
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bet-at-home.com AG: Oberster Gerichtshof in Österreich geht in Einzelfallentscheidung von Haftung der bet-at-home.com Internet Ltd. für Ve...
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^Original-Research: bet-at-home AG - from NuWays AG05.08.2024 / 09:01 CET/CESTDissemination of a Research, transmitted by EQS News - a servi...