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ADVA Aktie – Acorn HoldCo senkt Mindestannahmequote

Acorn HoldCo, Inc. hat am 12. November 2021 eine Angebotsunterlage in Bezug auf ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Tauschangebot) an die Aktionäre von ADVA Optical Networking SE („ADVA“) zum Erwerb aller von ihnen gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien von ADVA veröffentlicht. Der Vollzug des Übernahmeangebots ist unter anderem davon abhängig, dass das Angebot für mindestens 70 % der zum 31. Oktober 2021 ausgegebenen stimmberechtigten ADVA-Aktien angenommen wird, wie in der Angebotsunterlage näher ausgeführt. Acorn HoldCo, Inc. hat ADVA am 10. Januar 2022, 22:38 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, die Mindestannahmeschwelle ihres Übernahmeangebots von 70% auf 60% zu senken. In der Ankündigung wurde darauf hingewiesen, dass es keine weiteren Änderungen am Umtauschangebot oder an den Bedingungen des Angebots geben wird. Sollte die 60%-Schwelle bis zum Ende der Annahmefrist nicht erreicht werden, werde das Umtauschangebot scheitern, hieß es. ADVA hat daraufhin der Reduzierung zugestimmt. Acorn HoldCo, Inc. beabsichtigt, die entsprechend geänderte Angebotsunterlage unter anderem im Internet unter https://www.acorn-offer.com/ zu veröffentlichen. Für Einzelheiten, insbesondere die Zählung der für die Mindestannahmeschwelle relevanten ADVA-Aktien, wird auf die geänderte Angebotsunterlage verwiesen. Infolge der Herabsetzung der Mindestannahmeschwelle wird die ursprünglich bis zum 12. Januar 2022, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) laufende Annahmefrist kraft Gesetzes um zwei Wochen verlängert. Sie endet nun am 26. Januar 2022, 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Vorstand und Aufsichtsrat werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zeitnah eine ergänzende Stellungnahme zum geänderten Übernahmeangebot veröffentlichen. Der Unternehmenszusammenschluss steht weiterhin unter dem Vorbehalt der Erfüllung der Vollzugsbedingungen, insbesondere der reduzierten Mindestannahmeschwelle von 60 % und des Erhalts sämtlicher außenwirtschaftsrechtlicher Genehmigungen.