Keine guten Nachrichten veröffentlicht kurz vor dem Start in die neue Handelswoche das Biotech-Unternehmen MorphoSys.
So hat das US-Bezirksgericht von Delware in der im April 2016 vor dem US-Bezirksgericht von Delaware wegen einer Patentverletzung eingereichten Klage gegen Janssen Biotech und Genmab, A/S auf der Grundlage einer Anhörung vom 27.11.2018 entschieden, dass die Patentansprüche von drei MorphoSys-Patenten ungültig sind. Damit gab das Gericht den von Janssen und Genmab eingereichten Antrag auf Nichtigkeit der drei von MorphoSys gehaltenen Patenten in einem Urteilsspruch statt.
MorphoSys kündigt heute an, dass man von der Entscheidung enttäuscht sei und nun alle Optionen prüfe, um gegen das Urteil Berufung einzulegen. Außerdem betont MorphoSys, dass der Gerichtsbeschluss keine Auswirkungen auf den Patentwschutz der MorphoSys-eigenen CD38-Antikörper MOR202 und damit auf die Fähigkeit von MorphoSys, diesen in verschiedenen Indikationen weiterzuentwickeln.
All das hilft heute der im im TecDAX und MDAX gelisteten Aktien nicht wirklich viel. Blickt man auf die vorbörsliche Indikation, dann dürften die Papiere heute mit gut 6% tiefer bei 98,50 Euro in den Handel starten, nachdem sie letzten Freitag noch 2,4% höher bei 105 Euro geschlossen haben.
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